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Klare Schnittstellen zu Recht, Steuern und Immobilientechnik

Immobilienbewertung berührt häufig weitere Fachgebiete. Eine saubere Zusammenarbeit beginnt damit, Zuständigkeiten klar zu trennen.

Marcel Schaffer im fachlichen Austausch mit Partnern des Gutachterbüros
ISO/IEC 17024 zertifiziert
DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D3, gültig bis Februar 2028
DEKRA D3 zertifiziert
Mitglied im Gutachterausschuss Pinneberg

Wer beantwortet welche Frage?

Das Gutachterbüro verantwortet Immobilienwert, Flächen- oder Mietwertfrage im vereinbarten Umfang. Notariate gestalten Verträge, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte prüfen Ansprüche und Verfahren, Steuerberatungen beurteilen steuerliche Folgen. Technische Sonderfragen können zusätzliche Fachplaner oder Sachverständige erfordern.

Unabhängigkeit bleibt erhalten

Eine fachübergreifende Abstimmung ändert nicht den Bewertungsmaßstab. Daten, Annahmen und Ergebnis werden unabhängig von einem gewünschten Verkaufs-, Steuer- oder Verhandlungsergebnis hergeleitet.

Grundsätze unserer Sachverständigentätigkeit

01

Unabhängig

Die Bewertungsaufgabe und die verfügbaren Tatsachen bestimmen das Ergebnis – nicht ein gewünschter Preis.

02

Nachvollziehbar

Annahmen, Daten und Verfahrensschritte werden so erläutert, dass Sie die Wertableitung verstehen.

03

Persönlich

Sie haben einen festen Ansprechpartner von der ersten Fragestellung bis zur Erläuterung des Gutachtens.

Fragen & Antworten

Gut vorbereitet in die Immobilienbewertung

Die wichtigsten Fragen klären wir gern vor der Beauftragung persönlich mit Ihnen.

Immobilienentscheidungen berühren häufig Recht, Steuern, Finanzierung, Energie oder Bausubstanz. Durch klare Schnittstellen können diese Fragen von dafür qualifizierten Fachleuten bearbeitet werden, während die Immobilienbewertung unabhängig in eigener Verantwortung bleibt.

Der jeweilige Auftrag und die verantwortliche Leistung werden vorab klar benannt. Eine Empfehlung oder Abstimmung mit einem externen Fachbüro begründet nicht automatisch ein gemeinsames Vertragsverhältnis; Leistungen und Vergütung werden getrennt vereinbart.

Nein. Personenbezogene oder vertrauliche Unterlagen werden nur weitergegeben, wenn dies für den abgestimmten Zweck erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine Einbindung externer Stellen wird zuvor transparent besprochen.

Persönliche Ersteinschätzung

Welches Gutachten passt zu Ihrem Anliegen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Bewertungsanlass. Wir sagen Ihnen transparent, welcher Umfang sinnvoll ist und wie der nächste Schritt aussieht.

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