Welche Berechnungsgrundlage gilt?
Die Wohnflächenverordnung ist für geförderten Wohnraum gesetzlich vorgesehen und wird darüber hinaus häufig vertraglich oder als anerkannte Orientierung verwendet. Daneben können ältere Berechnungen nach der II. Berechnungsverordnung oder Flächenangaben nach DIN 277 relevant sein. Diese Systeme dürfen nicht unbesehen gleichgesetzt werden.

