Privatgutachten und Gerichtsgutachten unterscheiden
Ein privat beauftragtes Gutachten kann Vergleichsgespräche unterstützen oder Parteivortrag fachlich fundieren. Ob ein Gericht es als Beweis verwertet oder einen eigenen Sachverständigen bestellt, entscheidet das Gericht. Der geplante Einsatz muss deshalb vorab offen besprochen werden.

