Einordnung
Das Wichtigste zuerst
Zuerst wird geprüft, ob die Wohnung vom Mietenspiegel erfasst ist und welchem Feld sie zugeordnet werden kann. Danach werden Wohnwertmerkmale und mögliche Besonderheiten sachlich eingeordnet.
Ein Gutachten ersetzt nicht die mietrechtliche Erklärung oder Fristprüfung.

