Einordnung
Das Wichtigste zuerst
Die Bezeichnung Sachverständiger oder Immobiliengutachter allein beschreibt noch keinen einheitlichen Leistungsumfang. Auftraggeber sollten prüfen, welche Qualifikation tatsächlich vorliegt, für welche Immobilienarten sie gilt und ob Erfahrung mit dem konkreten Bewertungsanlass besteht.
Ebenso wichtig sind eine persönliche Ortsbesichtigung, der Zugriff auf passende Marktdaten, eine schriftliche Aufgabenstellung und die klare Trennung von neutraler Bewertung und einem eigenen Interesse an Verkauf oder Finanzierung.

