Einordnung
Das Wichtigste zuerst
Bei Scheidung können je nach Fragestellung unterschiedliche Stichtage und Zustände maßgeblich sein. Deshalb sollten Aufgabenstellung, Eigentumsverhältnisse und familienrechtlicher Bezug vor der Bewertung mit der rechtlichen Beratung abgestimmt werden.
Das Gutachten ermittelt den stichtagsbezogenen Verkehrswert der Immobilie. Restschuld, Eigenleistungen und weitere persönliche Forderungen gehören nicht automatisch in diesen Wert, sondern in die anschließende rechtliche oder vertragliche Ausgleichsrechnung.

