Verkaufen, übernehmen oder auszahlen?
Bevor über Ausgleichsbeträge verhandelt wird, sollte geklärt sein, ob die Immobilie verkauft, von einer Person übernommen oder vorerst gemeinsam gehalten werden soll. Verkehrswert, Darlehensstand und persönliche Finanzierung sind dabei getrennte Größen.
- Verkauf an Dritte
- Übernahme mit Auszahlung
- Nutzungsentschädigung oder vorübergehende Weiternutzung
- Teilungsversteigerung als letztes Mittel

