Erbengemeinschaft bespricht die Bewertung einer Immobilie

Immobilienbewertung bei Erbschaft: eine verlässliche Grundlage für Erben

Nach einer Erbschaft stellt sich bei einer Immobilie häufig sehr früh eine entscheidende Frage: Was ist das Haus, die Wohnung oder das Grundstück tatsächlich wert? Genau dann wird eine Immobilienbewertung bei Erbschaft besonders wichtig.

Die Antwort wird benötigt, wenn mehrere Erben den Nachlass untereinander aufteilen, ein Miterbe ausgezahlt werden soll oder ein Verkauf zur Diskussion steht. Auch gegenüber dem Finanzamt kann der Immobilienwert eine wichtige Rolle spielen. Dabei ist nicht jeder Wert für jeden Zweck gleichermaßen geeignet.

Eine überschlägige Preiseinschätzung kann für eine erste Orientierung ausreichen. Sobald finanzielle, steuerliche oder rechtliche Entscheidungen davon abhängen, sollte die Wertermittlung jedoch nachvollziehbar aufgebaut und auf den konkreten Bewertungsstichtag bezogen sein.

Gerade in Hamburg und im südlichen Schleswig-Holstein können sich Immobilienwerte bereits zwischen benachbarten Wohnlagen deutlich unterscheiden. Grundstückszuschnitt, baulicher Zustand, Rechte und Belastungen oder die tatsächliche Nutzbarkeit lassen sich nicht zuverlässig über einen allgemeinen Quadratmeterpreis abbilden.

Warum der Immobilienwert im Erbfall so wichtig ist

Eine geerbte Immobilie ist meist ein wesentlicher Bestandteil des Nachlasses. Ihr Wert beeinflusst daher zahlreiche weitere Entscheidungen.

Eine Immobilienbewertung kann beispielsweise erforderlich oder sinnvoll sein, wenn:

  • der Nachlass unter mehreren Personen aufgeteilt werden soll,
  • ein Miterbe die Immobilie übernehmen möchte,
  • Ausgleichszahlungen vereinbart werden,
  • ein Verkauf vorbereitet wird,
  • Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen sind,
  • das Finanzamt einen Grundbesitzwert festgestellt hat,
  • Uneinigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft besteht,
  • eine gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist in § 194 Baugesetzbuch definiert. Gemeint ist vereinfacht der Preis, der zum maßgeblichen Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage erzielbar wäre. Persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.

Diese Definition zeigt bereits, warum der Verkehrswert nicht mit einem Wunschpreis, einem früheren Kaufpreis oder dem später tatsächlich erzielten Verkaufspreis gleichgesetzt werden sollte.

Welcher Bewertungsstichtag ist maßgeblich?

Bei einer Immobilienbewertung im Erbfall kommt dem Stichtag besondere Bedeutung zu. In vielen erbschaftsteuerlichen Zusammenhängen sind die tatsächlichen Verhältnisse und Wertverhältnisse am Bewertungsstichtag entscheidend. Das Bewertungsgesetz sieht für inländischen Grundbesitz eine entsprechende Feststellung des Grundbesitzwerts vor.

Der heutige Immobilienwert kann sich deutlich vom Wert am Todestag unterscheiden. Das gilt besonders, wenn zwischen dem Erbfall und der Bewertung mehrere Monate oder Jahre liegen.

In dieser Zeit können sich unter anderem verändert haben:

  • die allgemeine Marktlage,
  • das Zinsniveau,
  • die Nachfrage in der jeweiligen Region,
  • der bauliche Zustand,
  • die Nutzung oder Vermietung,
  • planungsrechtliche Rahmenbedingungen.

Eine rückwirkende Bewertung verlangt deshalb eine sorgfältige Rekonstruktion der Verhältnisse am damaligen Stichtag. Aktuelle Angebotspreise allein sind dafür keine ausreichende Grundlage.

Steuerlicher Grundbesitzwert und Verkehrswert sind nicht automatisch identisch

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer geerbten Immobilie nach den Vorgaben des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Bewertungsgesetzes. § 12 ErbStG verweist für die Bewertung grundsätzlich auf die Vorschriften des Bewertungsgesetzes.

Diese steuerliche Bewertung erfolgt nach gesetzlich festgelegten Verfahren. Das Ergebnis muss nicht in jedem Fall exakt dem individuell ermittelten Verkehrswert der Immobilie entsprechen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden. § 198 BewG regelt, dass ein nachgewiesener niedrigerer Wert anzusetzen ist, wenn der tatsächliche gemeine Wert unter dem nach den gesetzlichen Standardverfahren ermittelten Wert liegt. Für den Nachweis gelten grundsätzlich die Vorschriften der Immobilienwertermittlung.

Ob ein Gutachten für einen solchen Nachweis geeignet ist, hängt unter anderem von seinem Inhalt, dem Bewertungsstichtag, der Qualifikation des Sachverständigen und der methodischen Nachvollziehbarkeit ab. Eine pauschale Zusage, dass jedes Gutachten vom Finanzamt anerkannt wird, wäre daher nicht sachgerecht.

Steuerliche Einzelfragen sollten mit einem Steuerberater oder einer anderen hierzu befugten Stelle abgestimmt werden.

Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung bildet eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung von Verkehrswerten. Sie regelt die Grundsätze der Wertermittlung und die dafür erforderlichen Daten.

Je nach Immobilie und vorhandener Datengrundlage kommen insbesondere drei Verfahren infrage.

Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Immobilien abgeleitet.

Das Verfahren eignet sich häufig für:

  • Eigentumswohnungen,
  • unbebaute Grundstücke,
  • Reihenhäuser,
  • vergleichbare Einfamilienhäuser.

Entscheidend ist, ob ausreichend geeignete Vergleichsdaten vorhanden sind. Die Objekte müssen hinsichtlich Lage, Größe, Alter, Zustand, Ausstattung und weiterer Merkmale vergleichbar sein.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird häufig bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt. Dabei werden der Bodenwert und der vorläufige Sachwert der baulichen Anlagen ermittelt.

Anschließend erfolgt eine Anpassung an die Verhältnisse des örtlichen Grundstücksmarkts. Sachwertfaktoren dienen nach der ImmoWertV ausdrücklich dazu, die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt zu berücksichtigen.

Das Ergebnis ist daher keine bloße Addition früherer Baukosten. Entscheidend bleibt, wie der Markt die Immobilie zum Bewertungsstichtag einordnet.

Ertragswertverfahren

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder anderen renditeorientierten Immobilien steht regelmäßig der nachhaltig erzielbare Ertrag im Mittelpunkt.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • marktüblich erzielbare Erträge,
  • Bewirtschaftungskosten,
  • Bodenwert,
  • Liegenschaftszinssatz,
  • Restnutzungsdauer,
  • mietvertragliche Besonderheiten.

Der Liegenschaftszinssatz bildet dabei marktbezogene Renditeerwartungen ab. Auch er dient der Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt.

In der Praxis können mehrere Verfahren geprüft oder miteinander abgeglichen werden. Welches Verfahren im Vordergrund steht, hängt von der Immobilie und der verfügbaren Datengrundlage ab.

Welche Merkmale beeinflussen den Wert im Nachlass?

Bei einer fundierten Immobilienbewertung wird nicht nur die Wohnfläche mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis multipliziert. Die ImmoWertV verlangt, Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Markt einen Werteinfluss beimisst.

Dazu gehören insbesondere:

Lage und Mikrolage

Neben der Stadt oder Gemeinde ist die unmittelbare Umgebung entscheidend. Verkehrsanbindung, Lärmbelastung, Nahversorgung, Schulen, Grundstücksausrichtung und das Erscheinungsbild des Wohnumfelds können den Wert beeinflussen.

In Hamburg unterscheiden sich beispielsweise innerstädtische Eigentumswohnungen, Stadtrandlagen und Einfamilienhäuser in den Walddörfern nicht nur beim Preisniveau, sondern auch bei den wertrelevanten Vergleichsmaßstäben. Ähnliches gilt für Henstedt-Ulzburg, Norderstedt oder andere Standorte im Kreis Segeberg.

Grundstück und bauliche Nutzung

Grundstücksgröße und Bodenrichtwert bilden noch keinen vollständigen Grundstückswert ab. Zu prüfen sind ebenso:

  • Zuschnitt und Topografie,
  • Erschließungszustand,
  • Bebaubarkeit,
  • vorhandene Baulasten,
  • planungsrechtliche Vorgaben,
  • mögliche Teilbarkeit,
  • tatsächliche Nutzung.

Gebäudezustand

Ein modernisiertes Haus kann nicht allein aufgrund seines Baujahrs bewertet werden. Umgekehrt führt eine ältere Ausstattung nicht automatisch zu einem pauschalen Abschlag.

Relevant sind unter anderem:

  • Dach und Fassade,
  • Fenster und Heizungsanlage,
  • Leitungen und Elektroinstallation,
  • energetischer Zustand,
  • Feuchtigkeit oder Bauschäden,
  • Umfang früherer Modernisierungen,
  • wirtschaftliche Restnutzungsdauer.

Rechte und Belastungen

Im Grundbuch eingetragene Rechte können den Verkehrswert erheblich beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wohnrechte,
  • Nießbrauch,
  • Wegerechte,
  • Leitungsrechte,
  • Erbbaurechte,
  • sonstige Dienstbarkeiten.

Auch nicht unmittelbar aus dem Grundbuch erkennbare Umstände können wertrelevant sein. Solche besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale müssen sachgerecht untersucht und eingeordnet werden.

Prüfung von Rechten und Belastungen einer Nachlassimmobilie
Wohnrechte, Nießbrauch und Wegerechte können den Verkehrswert einer Immobilie beeinflussen.

Praxisbeispiel: Ein Miterbe möchte das Elternhaus übernehmen

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Einfamilienhaus im Hamburger Umland. Eine Schwester möchte das Gebäude künftig selbst bewohnen und die beiden anderen Erben auszahlen.

Zunächst wird vorgeschlagen, den Wert anhand mehrerer Immobilienanzeigen aus der Umgebung zu bestimmen. Die Angebotspreise liegen jedoch weit auseinander. Zudem wurden einige der angebotenen Häuser umfassend modernisiert, während sich das geerbte Objekt weitgehend im Zustand der 1980er-Jahre befindet.

Bei der Begutachtung zeigen sich weitere Besonderheiten:

  • Die angegebene Wohnfläche lässt sich nicht vollständig aus den vorhandenen Unterlagen ableiten.
  • Ein ausgebauter Dachraum ist baurechtlich nicht eindeutig dokumentiert.
  • Im Grundbuch ist ein Wegerecht eingetragen.
  • Die Heizungsanlage ist erneuerungsbedürftig.
  • Das große Grundstück bietet möglicherweise eine zusätzliche bauliche Nutzung, die zunächst planungsrechtlich geprüft werden muss.

Eine sachverständige Bewertung ordnet diese Punkte einzeln ein und führt sie zu einem nachvollziehbaren Verkehrswert zusammen. Damit erhalten die Geschwister eine gemeinsame Grundlage für die geplanten Ausgleichszahlungen.

Das Gutachten ersetzt keine rechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Es hilft jedoch, die Diskussion über den Immobilienwert von persönlichen Erwartungen zu trennen.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Nicht jede Erbschaft erfordert automatisch ein umfassendes Verkehrswertgutachten. Der notwendige Umfang richtet sich nach dem Zweck der Bewertung.

Eine kompakte Wertermittlung kann passen, wenn:

  • die Beteiligten grundsätzlich einig sind,
  • lediglich eine interne Orientierung benötigt wird,
  • keine Vorlage bei Gericht oder Finanzamt geplant ist,
  • die Immobilie keine außergewöhnlichen Besonderheiten aufweist.

Ein Verkehrswertgutachten ist häufig sinnvoll, wenn:

  • mehrere Erben unterschiedliche Interessen verfolgen,
  • hohe Ausgleichszahlungen davon abhängen,
  • der Wert gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden soll,
  • Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüche betroffen sind,
  • ein gerichtliches Verfahren besteht oder möglich erscheint,
  • Rechte, Belastungen oder bauliche Besonderheiten vorliegen,
  • eine rückwirkende Bewertung erforderlich ist.

Vor der Beauftragung sollte deshalb geklärt werden, wer das Ergebnis benötigt und wofür es verwendet werden soll. Auf dieser Grundlage lässt sich der passende Gutachtenumfang festlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto nachvollziehbarer kann eine Immobilie bewertet werden. Häufig werden benötigt:

  • aktueller Grundbuchauszug,
  • Flurkarte oder Liegenschaftskarte,
  • Bauzeichnungen und Grundrisse,
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen,
  • Baubeschreibung,
  • Nachweise über Modernisierungen,
  • Energieausweis,
  • Angaben zu Rechten und Belastungen,
  • Mietverträge bei vermieteten Objekten,
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen,
  • Protokolle und Abrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft,
  • Angaben zum maßgeblichen Erb- oder Bewertungsstichtag.

Fehlende Unterlagen bedeuten nicht zwangsläufig, dass keine Bewertung möglich ist. Sie können jedoch zusätzliche Recherchen, Aufmaße oder Annahmen erforderlich machen. Solche Annahmen müssen im Gutachten eindeutig kenntlich gemacht werden.

Checkliste für Erben

Vor der Beauftragung einer Immobilienbewertung sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Welcher Bewertungsstichtag ist maßgeblich?
  • Für welchen Zweck wird der Wert benötigt?
  • Besteht Einigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft?
  • Soll ein Miterbe die Immobilie übernehmen?
  • Ist ein Verkauf geplant?
  • Gibt es Wohnrechte, Nießbrauch oder andere Belastungen?
  • Ist das Objekt vermietet?
  • Sind Wohnfläche und bauliche Genehmigungen dokumentiert?
  • Liegt bereits ein Bescheid des Finanzamts vor?
  • Muss das Gutachten gegenüber Dritten verwendet werden?

Eine frühzeitige Klärung verhindert, dass eine zu einfache Bewertung beauftragt wird, die später für den eigentlichen Zweck nicht ausreicht.

Was eine unabhängige Bewertung leisten kann

Eine sachverständige Immobilienbewertung entscheidet nicht darüber, wie Erben mit einer Immobilie umgehen sollen. Sie schafft jedoch eine belastbare Grundlage für diese Entscheidung.

Ein nachvollziehbar ermittelter Wert kann dabei helfen,

  • Ausgleichszahlungen sachlich zu bestimmen,
  • einen Verkaufspreis einzuordnen,
  • steuerliche Bewertungen zu überprüfen,
  • unterschiedliche Erwartungen zu versachlichen,
  • besondere Rechte und Belastungen zu berücksichtigen,
  • spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Jede Immobilie und jede Erbschaft weist eigene Besonderheiten auf. Deshalb sollte vorab geklärt werden, welche Gutachtenart zum konkreten Anlass passt.

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Erbschaft

1. Muss eine geerbte Immobilie immer bewertet werden?

Nicht in jeder Erbschaft ist ein separates Sachverständigengutachten zwingend erforderlich. Eine Bewertung wird jedoch regelmäßig benötigt, wenn der Nachlass aufgeteilt, ein Miterbe ausgezahlt, die Immobilie verkauft oder ein Wert gegenüber dem Finanzamt beziehungsweise anderen Beteiligten nachgewiesen werden soll.

2. Welcher Zeitpunkt zählt bei der Bewertung?

Der maßgebliche Stichtag richtet sich nach dem Bewertungszweck. Bei erbschaftsteuerlichen Fragestellungen ist regelmäßig der Zeitpunkt des Erbfalls von Bedeutung. Für einen späteren Verkauf kann dagegen der aktuelle Marktwert entscheidend sein. Der Stichtag sollte vor Beginn der Bewertung eindeutig festgelegt werden.

3. Reicht der Bodenrichtwert für die Wertermittlung aus?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Grundstückszuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung, Rechte, Belastungen und die vorhandene Bebauung müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

4. Kann ein Online-Rechner den Immobilienwert bestimmen?

Ein Online-Rechner kann eine grobe Orientierung liefern. Individuelle Merkmale wie der Gebäudezustand, nicht genehmigte Flächen, Wohnrechte, Grundstücksbesonderheiten oder die genaue Mikrolage werden dabei häufig nur eingeschränkt erfasst. Für verbindliche Entscheidungen innerhalb einer Erbengemeinschaft reicht eine solche Schätzung meist nicht aus.

5. Können mehrere Erben gemeinsam ein Gutachten beauftragen?

Ja. Eine gemeinsame Beauftragung kann sinnvoll sein, wenn alle Beteiligten eine neutrale Bewertungsgrundlage wünschen. Dabei sollten Bewertungszweck, Stichtag und Art des Gutachtens von Beginn an eindeutig vereinbart werden.

6. Wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ein qualifiziertes Gutachten kann zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts herangezogen werden. Ob der Nachweis im konkreten Fall akzeptiert wird, entscheidet jedoch die zuständige Finanzbehörde. Inhalt, Bewertungsstichtag, Methodik und Qualifikation des Gutachters müssen zum Verwendungszweck passen.

7. Ist für die Bewertung eine Besichtigung notwendig?

Für eine belastbare Bewertung ist ein Ortstermin regelmäßig sinnvoll. Viele wertrelevante Eigenschaften lassen sich aus Unterlagen oder Fotos nicht vollständig erkennen. Dazu gehören der tatsächliche Zustand, Modernisierungen, Baumängel, Ausstattungsmerkmale und die unmittelbare Umgebung.

8. Was geschieht, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Dokumente können teilweise bei Behörden, Grundbuchämtern, Bauaktenarchiven oder Verwaltungen beschafft werden. Abhängig von der Unterlage können Vollmachten oder Nachweise der Berechtigung erforderlich sein. Verbleibende Unsicherheiten müssen in der Bewertung offengelegt werden.

9. Wie lange dauert eine Immobilienbewertung im Erbfall?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Objekt, dem Gutachtenumfang und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine komplexe Bewertung mit rückwirkendem Stichtag, mehreren Gebäuden oder besonderen Rechten erfordert regelmäßig mehr Aufwand als die Bewertung einer gut dokumentierten Eigentumswohnung.

10. Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Das richtet sich nach der Beauftragung und den Vereinbarungen der Beteiligten. Beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam ein Gutachten, können die Kosten entsprechend der getroffenen Vereinbarung oder der jeweiligen Erbanteile aufgeteilt werden. Bei Uneinigkeit sollte die Kostenfrage vorab rechtlich geklärt werden.

Eine Immobilienbewertung im Erbfall sollte zum Anlass, zum benötigten Stichtag und zur geplanten Verwendung passen. Das Gutachterbüro Schaffer unterstützt Sie mit einer unabhängigen und nachvollziehbaren Wertermittlung in Hamburg, Henstedt-Ulzburg und dem südlichen Schleswig-Holstein.

Schildern Sie uns Ihre Ausgangssituation. Gemeinsam klären wir, welche Form der Immobilienbewertung für Ihren Erbfall geeignet ist.

Hinweis: Der Beitrag vermittelt allgemeine Informationen zur Immobilienbewertung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Autor: Marcel Schaffer

Veröffentlicht: 09.07.2026

Nach oben scrollen