Beleihungswertermittlung - Gutachterbüro Schaffer

Beleihungswert­ermittlung nach §3 BelWertV

z.B. für Finanzierungsfragen oder Bankgespräche

Das Gutachten nach BelWertV liefert die schlüssige Beantwortung der Wertfrage für Finanzierungszwecke. Bei einer Immobilienfinanzierung kommt es bei den Bankgesprächen immer wieder zu der Frage, wie hoch der Beleihungswert des geplanten Vorhabens beziffert werden kann. Das Ergebnis auf diese Frage hat weit reichende Konsequenzen auf die Finanzierbarkeit. Aus dem ermittelten Wert bemisst sich oftmals die maximale Darlehenshöhe. Daraus werden durch die Banken i.d.R. die Konditionen für einen Kredit festgelegt. Das bedeutet, je höher der Kreditbetrag im Verhältnis zum Beleihungswert ist, desto teurer werden auch die Kreditmittel.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Beleihungswert­ermittlung

Für die Beleihungswertermittlung bieten wir Ihnen einen transparenten Festpreis an. Unabhängig von der Komplexität des Objekts oder der Marktbedingungen erhalten Sie eine präzise und objektive Bewertung, die den aktuellen Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt. Diese dient als wichtige Grundlage für Ihre Finanzierung und berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Lage, Zustand und Marktentwicklung. Der Festpreis stellt sicher, dass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, ohne Überraschungen. Wir garantieren eine faire und verlässliche Bewertung Ihrer Immobilie.

Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Entscheidung treffen – Kontaktieren Sie mich für eine sorgfältige und vertrauensvolle Immobilienbewertung.

Ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Feingefühl zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen rund um Ihre Immobilie gut informiert und stressfrei getroffen werden.
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