Kurzgutachten - Gutachterbüro Schaffer
Kurzgutachten
z.B. für Erb- und Scheidungsanlässe sowie Schenkungen innerhalb der Familie
Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der überschlägigen Wertermittlung. Auf erläuternde Ausführungen wird weitestgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher meistens ausschließlich für außergerichtliche Zwecke verwendet. Hierbei geht es um die Klärung der Vermögenswerte ohne rechtliche Besonderheiten wie z.B. Rechte & Belastungen oder Sanierungsgebiete.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten erfordert eine fundierte Analyse, die wichtige Aspekte wie den Marktwert, die Lage und wesentliche technische Merkmale der Immobilie berücksichtigt. Obwohl es sich hierbei um eine kürzere und weniger detaillierte Ausführung handelt als bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten, umfasst es dennoch alle relevanten Informationen, um eine fundierte Einschätzung abzugeben. Auch bei einem Kurzgutachten wird ein hohes Maß an Genauigkeit und rechtlicher Absicherung gewährleistet.