Honorar
Das Honorar ist genauso individuell wie Ihre Immobilie. Ich vereinbare mit meinen Kunden bevorzugt Honorare zum Festpreis.
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Honorar für Beratungsleistungen
Kaufberatung
[z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]
Honorar für Gutachtenleistungen
Kurzgutachten
[z.B. für einfache Erb- und Scheidungsanlässe innerhalb der Familie, Schenkungen]
Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der überschlägigen Wertermittlung. Auf erläuternde Ausführungen wird weitestgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher meistens ausschließlich für außergerichtliche Zwecke verwendet. Hierbei geht es um die Klärung der Vermögenswerte ohne rechtliche Besonderheiten wie z.B. Rechte & Belastungen oder Sanierungsgebiete.
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
[z.B. für Erb- und Scheidungsanlässe vor Gericht, Schenkungen, Finanzbehörden]
Jede Immobilie für sich ist einzigartig und mit den unterschiedlichsten Eigenschaften ausgestattet. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zeigt diese Besonderheiten ganz individuell und in vollem Umfang auf. Es wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben oder andere Beteiligte eine sichere und objektive Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Abrechnung erfolgt nach Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).
Honorar für Zusatzleistungen
Bemaßter Grundriss inkl. Wohnflächenberechnung
[z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]
Ein exakter Grundriss mit genauen Angaben zur Wohnfläche (nach WoFlV) ist von großer Bedeutung sowohl für die Vermarktung einer Immobilie als auch für die Kreditentscheidung der Banken. Wir setzen Lasermessgeräte ein, um genaue Messungen sicherzustellen.