Honorar


Das Honorar ist genauso individuell wie Ihre Immobilie. Ich vereinbare mit meinen Kunden bevorzugt Honorare zum Festpreis. 


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Honorar für Beratungsleistungen

Kaufberatung
[z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist eine Entscheidung fürs Leben und mit hohen finanziellen Risiken verbunden. Darum ist es besonders wichtig bereits vor dem Kauf die Immobilie auf "Herz und Nieren" zu prüfen. Von den Objektunterlagen, der Wohnfläche bis hin zu offensichtlichen Mängeln und Schäden. Ein Sachverständiger weiß worauf es bei der Besichtigung ankommt, damit Sie mit einem guten Gefühl "ja" beim Notartermin sagen können.

Honorar: 495 € (inkl. MwSt.)

 

Verkaufsberatung
[Für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]

Hinter dem Verkauf einer Immobilie stecken nicht nur ein hoher Aufwand, sondern auch die damit verbundenen Haftungen. Neben der zentralen Frage hinsichtlich des Verkaufspreises geht es sowohl um die Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Unterlagen als auch die Schaltung einer Anzeige. Wir besprechen den gegenwärtigen Zustand der Immobilie und alle wertrelevanten Besonderheiten (z.B. Bauschäden, Baulasten). Auch Themen wie Energieausweis und Geldwäscheprävention sind hierbei zu beachten. Sie erhalten alle relevanten Informationen für das Exposé und der Weg zum Verkauf wird mit Ihnen Schritt für Schritt besprochen.

Honorar: 995 € (inkl. MwSt.)






Honorar für Gutachtenleistungen

Kurzgutachten
[z.B. für einfache Erb- und Scheidungs­anlässe inner­halb der Familie, Schenkungen]

Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der überschlägigen Wertermittlung. Auf erläuternde Ausführungen wird weitestgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher meistens ausschließlich für außergerichtliche Zwecke verwendet. Hierbei geht es um die Klärung der Vermögenswerte ohne rechtliche Besonderheiten wie z.B. Rechte & Belastungen oder Sanierungsgebiete.

Honorar: 1.190 € (inkl. MwSt.)


Verkehrswert­gutachten nach §194 BauGB
[z.B. für Erb- und Schei­dungs­­anlässe vor Gericht, Schenkungen, Finanzbehörden]

Jede Immobilie für sich ist einzigartig und mit den unterschiedlichsten Eigenschaften ausgestattet. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB zeigt diese Besonderheiten ganz individuell und in vollem Umfang auf. Es wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben oder andere Beteiligte eine sichere und objektive Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Honorar: ab 2.500 € (inkl. MwSt.)


Abrechnung erfolgt nach Honorarrichtlinie des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).



Honorar für Zusatzleistungen

Bemaßter Grundriss inkl. Wohnflächenberechnung
[z.B. für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen]

Ein exakter Grundriss mit genauen Angaben zur Wohnfläche (nach WoFlV)  ist von großer Bedeutung sowohl für die Vermarktung einer Immobilie als auch für die Kreditentscheidung der Banken. Wir setzen Lasermessgeräte ein, um genaue Messungen sicherzustellen.

Honorar: 5 € / m² (inkl. MwSt.)








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