Bewertungsanlässe
"In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation."
Erbschaften
Sie haben geerbt? Sowohl als Alleinerbe als auch Miterbe sind sie sehr kurzfristig mit den unterschiedlichsten Fragestellungen konfrontiert.
Möchte ich die geerbte Immobilie selbst beziehen oder vermieten? Welche Miete ist angemessen? Sollte ich verkaufen? Ist der Verkaufszeitpunkt günstig? Welcher Verkaufspreis ist erzielbar? Was muss ich mit den anderen Erben klären?
Durch die Hinzuziehung eines unabhängigen & qualifizierten Gutachters lassen sich diese Fragestellungen klären. Gerade bei Erbauseinandersetzungen innerhalb der Familie empfiehlt sich die Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen. Dadurch lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vermeiden. Gegenüber dem Finanzamt lässt sich mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens der Wert dokumentieren.
Nachlasspflege
Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Dies geschieht, wenn eine volljährige Person seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann.
Dies kann ein Berufsbetreuer oder auch ein naher Angehöriger der Familie sein. Dieser vertritt den Betreuten gerichtlich sowie außergerichtlich. Als bestellter Betreuer trägt man eine hohe Verantwortung gegenüber dem Betreuten. Auch Angehörigen oder Dritten gegenüber, da die Betreuertätigkeit eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht für den Betreuten und sein Vermögen beinhaltet.
Sollte das Immobilienvermögen des Betreuten zur Deckung der Kosten veranschlagt werden, verlangt das Vormundschaftsgericht zur Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises im Regelfall ein Verkehrswertgutachten. (z.B. Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim). Über ein Verkehrswertgutachten kann sichergestellt werden, das der Verkauf rechtswirksam und zügig abgewickelt werden kann.
Schenkung
Soll ich mein Haus schon zu Lebzeiten verschenken?
Eine klare Regelung kann dazu beitragen, spätere Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden. Wenn man sich für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten entscheidet, ist es wichtig, dafür den Verkehrswert des Grundbesitzes zu kennen. Ein Verkehrswertgutachten kann dem Finanzamt vorgelegt werden.
Scheidung
Ehescheidungen sind heutzutage leider Alltag. Bei diesen oftmals sehr langanhaltenden, komplizierten & emotionsbeladenden Verfahren müssen auch finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Strittig ist hierbei häufig, der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn nach § 1373 BGB.
Häufig soll schon im Vorfeld geprüft werden, welche finanziellen Konsequenzen mit einer Scheidung verbunden sind.
Ablauf Gutachtenerstellung
1. Erstberatung
- Erstberatung
- Abstimmung Gutachtenzweck
- Abstimmung der benötigten Unterlagen und Information vom Kunden
- Erstellung und Zusendung des Angebotes
- Beauftragung
2. Vorbereitung
- Übergabe der Unterlagen durch den Kunden / ggf. Beschaffung durch den Sachverständigen (nach gesonderter Beauftragung)
- Durchsicht der Unterlagen durch Gutachter
- Vorbereitung Ortstermin
3. Ortstermin
- Objektbesichtigung
- Feststellung ggf. vorhandener objektspezifischer Grundstücksmerkmale
- Feststellung der Ist-Situation vor Ort
- Beurteilung der Bausubstanz
- Fotodokumentation
- Klärung offener Fragen
- Erstellung Aufmaß (nach gesonderter Beauftragung)
4. Ausarbeitung
- Abgleich der Unterlagen mit der IST-Situation beim Ortstermin
- Erstellung des Gutachtens nach den Anforderungen der ImmoWertV
5. Übergabe Gutachten
- Übergabe des Gutachtens
- Klärung offener Fragen mit dem Kunden